Arain! Der Erfurter Synagogenabend am 5. März

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Der nächste Arain-Vortrag in der Alten Synagoge am 5. März 2024 um 19:30 Uhr geht den Hintergründen der Thüringischen Residenzlandschaft und ihrem Weg zum Unesco-Welterbetitel nach. Der Eintritt ist frei.

Foto: Residenzschloss Greiz Foto: © Jacob Schröter/Thüringer Staatskanzlei
Foto: Residenzschloss Greiz Foto: © Jacob Schröter/Thüringer Staatskanzlei

Die thüringische Kulturlandschaft weist eine hohe Dichte von Residenzen unterschiedlicher Dynastien samt ihrer Nebenresidenzen wie Sommer-, Jagd- oder Witwensitze auf. Diese kleinteilige territoriale Struktur war typisch für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, wie es bis 1806 existierte. Die thüringischen Hauptresidenzen als Verwaltungszentren wurden darüber hinaus bis zum Ende der Monarchie 1918 als solche genutzt.

Die Länder Thüringen und Bayern haben im Oktober 2021 den Antrag „Thüringische Residenzenlandschaft“ für die deutsche Tentativliste zum Unesco-Welterbe eingereicht. Die Residenzanlagen in Altenburg, Coburg, Gotha, Greiz, Meiningen, Rudolstadt, Sondershausen und Weimar sind Zeugnisse für typische kleinfürstliche Residenzstädte des Heiligen Römischen Reiches. Sie sind mit ihren Amtshäusern, Kanzleien, Landschaftsgebäuden, Marställen, Theatern, Museen und Bibliotheken in einem außergewöhnlich hohen Maß an Authentizität und Integrität erhalten. Als Zeugnis der territorialen Struktur des Reiches ermöglichen sie, die föderalen Entwicklungslinien der deutschen Geschichte in baulichen und landschaftlichen Zeugnissen zu erleben und nachzuvollziehen.

Schlösser und Residenzen – vor allem in Europa – sind auf der Unesco-Welterbe-Liste deutlich überrepräsentiert. Dennoch vermag die Thüringische Residenzenlandschaft es, einen Beitrag zu einer repräsentativen und ausgewogenen Liste des Erbes der Menschheit zu liefern. Die methodische Vorgehensweise, Vergleichsstudie und Entwicklung eines außergewöhnlichen universellen Wertes als Kandidat für die deutsche Tentativliste werden im Vortrag vorgestellt.

2023 wurde die Aufnahme auf die Tentativliste zunächst nicht erreicht. Der Antrag wird jedoch nach Überarbeitung erneut eingereicht.

Zur Referentin

Claudia Schönfeld, M. A., ist seit 2021 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Sie hat Kunstgeschichte, Archäologie und Humanmedizin in Freiburg im Breisgau und in Paris studiert und sich zur Kulturlandschaftsexpertin fortgebildet. Erfahrung mit Welterbe sammelte sie bei der wissenschaftlichen Begleitung des Welterbeantrags Residenzensemble Schwerin. Dieser Antrag steht inzwischen auf der deutschen Tentativliste.

Tags: Alte Synagoge, Erfurt, Weltkulturerbe

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Die thüringische Kulturlandschaft weist eine hohe Dichte von Residenzen unterschiedlicher Dynastien samt ihrer Nebenresidenzen wie Sommer-, Jagd- oder Witwensitze auf. Diese kleinteilige territoriale Struktur war typisch für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, wie es bis 1806 existierte. Die thüringischen Hauptresidenzen als Verwaltungszentren wurden darüber hinaus bis zum Ende der Monarchie 1918 als solche genutzt.

Die Länder Thüringen und Bayern haben im Oktober 2021 den Antrag „Thüringische Residenzenlandschaft“ für die deutsche Tentativliste zum Unesco-Welterbe eingereicht. Die Residenzanlagen in Altenburg, Coburg, Gotha, Greiz, Meiningen, Rudolstadt, Sondershausen und Weimar sind Zeugnisse für typische kleinfürstliche Residenzstädte des Heiligen Römischen Reiches. Sie sind mit ihren Amtshäusern, Kanzleien, Landschaftsgebäuden, Marställen, Theatern, Museen und Bibliotheken in einem außergewöhnlich hohen Maß an Authentizität und Integrität erhalten. Als Zeugnis der territorialen Struktur des Reiches ermöglichen sie, die föderalen Entwicklungslinien der deutschen Geschichte in baulichen und landschaftlichen Zeugnissen zu erleben und nachzuvollziehen.

Schlösser und Residenzen – vor allem in Europa – sind auf der Unesco-Welterbe-Liste deutlich überrepräsentiert. Dennoch vermag die Thüringische Residenzenlandschaft es, einen Beitrag zu einer repräsentativen und ausgewogenen Liste des Erbes der Menschheit zu liefern. Die methodische Vorgehensweise, Vergleichsstudie und Entwicklung eines außergewöhnlichen universellen Wertes als Kandidat für die deutsche Tentativliste werden im Vortrag vorgestellt.

2023 wurde die Aufnahme auf die Tentativliste zunächst nicht erreicht. Der Antrag wird jedoch nach Überarbeitung erneut eingereicht.

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Claudia Schönfeld, M. A., ist seit 2021 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Sie hat Kunstgeschichte, Archäologie und Humanmedizin in Freiburg im Breisgau und in Paris studiert und sich zur Kulturlandschaftsexpertin fortgebildet. Erfahrung mit Welterbe sammelte sie bei der wissenschaftlichen Begleitung des Welterbeantrags Residenzensemble Schwerin. Dieser Antrag steht inzwischen auf der deutschen Tentativliste.

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